Barrierefreiheitsgesetz 2025

Im Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft um sicherzustellen, die Zugänglichkeit und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen zu verbessern. Dieses Gesetz betrifft zahlreiche Bereiche – von Zahlungsterminals bis hin zu Webseiten und Onlineshops. Insbesondere Webseiten, die digitale Mitgliedschaften und Abonnements anbieten, müssen barrierefrei gestaltet sein. Die Verpflichtung gilt für Onlineshops zunächst nur im B2C-Bereich, es wird jedoch erwartet, dass sie in Zukunft auch auf den B2B-Sektor ausgeweitet wird.
Ausnahmen und Verpflichtungen
Davon betroffen ist beinahe jedes privatwirtschaftliche Unternehmen in Österreich; für manche gibt es bestimmte Ausnahmeregelungen, die sich beispielsweise nach dem Jahresumsatz oder der Mitarbeiter*innenzahl richten. Unser Ansatz ist ein inklusiver und wir sind der Überzeugung, dass Barrierfreiheit und Webangebote keine Gegenspieler*innen sind, sondern das eine die logische Grundlage für die saubere Umsetzung des anderen ist.
Darum empfehlen wir, Barrierefreiheit frühzeitig umzusetzen und sich darüber hinaus nicht auf die Erfüllung der Mindestanforderungen zu beschränken. Das primäre Ziel ist für uns nicht potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden; vielmehr ist es uns ein Anliegen die digitale Zugänglichkeit für alle Nutzer*innen sicherzustellen.
Für detaillierte juristische Fragen ziehen wir gerne die Expertin unseres Vertrauens zu Rate; sie kann uns und unseren Kund*innen spezifische Auskünfte zu diesem Themenkomplex geben.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Barrierefreiheit im Kontext der Webentwicklung bedeutet, dass jede Person eine Webseite ohne Hindernisse bedienen kann – sei es mit der Maus, der Tastatur oder mit unterstützenden Technologien wie Screenreadern oder Braillezeilen. Darüber hinaus müssen die Inhalte verständlich und lesbar sein, unabhängig von individuellen Einschränkungen wie Sehschwächen oder kognitiven Beeinträchtigungen.
Viele Aspekte der Barrierefreiheit lassen sich unkompliziert selbst überprüfen. So gibt es eine Vielzahl an Online-Tools zur Farbkontrastprüfung, und die Bedienbarkeit der eigenen Webseite ausschließlich per Tastatur lässt sich ebenfalls einfach erlernen und testen.
Was muss ich als Redakteurin wissen?
Barrierefreiheit im Web wird oft mit technischen Maßnahmen wie Screenreader-Kompatibilität oder Tastaturbedienbarkeit gleichgesetzt. Doch auch redaktionelle Aspekte spielen eine entscheidende Rolle, um Inhalte für alle Nutzer zugänglich zu machen. Komplizierte Sprache, fehlende Alt-Texte, unklare Linktexte („Hier klicken“) und schlechte Textstruktur erschweren vielen Menschen den Zugang. Auch schwacher Kontrast oder die Nutzung von Farben als einziges Unterscheidungsmerkmal sind problematisch. Redaktionelle Sorgfalt macht Inhalte für alle zugänglich.
Fazit: Barrierefreiheit ist nicht nur eine technische, sondern auch eine inhaltliche Verantwortung. Redaktionelle Sorgfalt trägt entscheidend dazu bei, Inhalte für alle zugänglich zu machen.
Bei Fragen zu den Inhalten in Hinsicht auf Barrierefreiheit stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung und unterstützen unsere Kundinnen und Kunden mit Tipps und Tricks.
Unsere Devise
Unsere Lösungen sollen für alle Menschen zugänglich und einfach zu bedienen sein – Barrierefreiheit ist für uns nicht nur eine Pflicht, sondern eine gelebte Selbstverständlichkeit.